Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger.
Bernd Gögel, MdL Landesvorsitzender von Baden-Württemberg:
„Diese Initiative kann ein Erfolg werden, denn es ist notwendig, dass alle Gremien innerhalb der Partei und alle Mitglieder an einem Strang ziehen. Dass das so ist, haben wir bereits am 02. Juni auf dem Landesparteitag in Pforzheim erlebt, als wir diese Resolution verabschiedet haben. Der Antrag wurde auf dem Parteitag ohne Eröffnung einer Debatte und ohne eine Wortmeldung einstimmig angenommen. Das zeigt wie tief dieser Punkt in der Partei und bei den Mitgliedern verankert ist. Daher unterstützt der Landesverband die Initiative mit aller Entschiedenheit.“
Emil Sänze, MdL stellv. Fraktionsvorsitzender:
„Die Fraktion unterstützt diesen Antrag, deshalb, weil es um die Freiheitsrechte der Bürger geht“. Wir treten als basisdemokratisch orientierte Partei dafür ein, dass die Bevölkerung das Recht hat, wie die Schweizer auch, über die Rundfunkgebühren abzustimmen.“
Stefan Räpple, MdL:
„Die Alternative für Deutschland ist die einzige Partei, die sich darum kümmert, dass in unserem Land wieder mehr Demokratie stattfinden kann, und dafür stehen wir! Diese Kampagne ist der erste Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.“
Stuttgart. Das Thema der Pressekonferenz, die am 06. Juni im Landtag von Baden-Württemberg stattfand, lautete: „Volksabstimmung gegen den Rundfunkbeitrag“.
Der Initiator des Volksbegehrens war Stefan Räpple der AfD Landtagsabgeordnete, der für mehr Demokratie durch die Bürgerfreientscheide und gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger plädiert.
Die neue Initiative, die von Stefan Räpple, MdL in Form eines Gesetzesentwurfs - „Beitragsfreiheitsgesetz (BFG)“ am 19. April entstand, wurde vom Antragsteller, Hansjörg Schrade, Kreisvorsitzenden AfD Reutlingen auf dem Landesparteitag der AfD in Pforzheim am 02. Juni vorgestellt und nahezu einstimmig durch die Mitglieder der Partei beschlossen.
Wesentliche Ziele des Gesetzes:
Erstens: Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien durch die Bürger in Baden-Württemberg auf eine freiwillige Basis zu stellen. Die Rundfunkbeiträge dürfen nicht erzwungen werden und gegen dem Willen der Bürger an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten entrichtet werden. Jeder Einwohner in Baden-Württemberg im Sinne der Informationsfreiheit muss die Gelegenheit bekommen, frei entscheiden zu können, ob er die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen möchte und diese finanzieren will.
Zweitens: Diese Gesetzesinitiative beabsichtigt die Verhinderung der persönlichen Bereicherung einzelner Personen auf Kosten des Bürgers, die in öffentlich-rechtlich verfassten Organisationen Bezüge kassieren, die weit über den normalen Bezügen des öffentlichen Dienstes liegen.
Drittens: Damit der Art 5 Abs. 1 GG die Meinungs- und Pressefreiheit gewährleistet und keineswegs verfassungsrechtlich bedenklich erscheint, muss mit dem Gesetz die Möglichkeit den Bürgern angeboten werden, die Medienangebote nur dann zu bezahlen, wenn sie sie tatsächlich konsumieren und nicht inhaltlich ablehnen.
Viertens: Damit der Art. 1 und 2 GG und somit einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts gesetzlich besonders geschützt bleiben, dürfen die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht gegen diese Grundrechte verstoßen. Es dürfen keine Auskünfte über die persönlichen Wohnverhältnisse erteilt werden, weil diese ein Eingriff in die Persönlichkeitsrecht sind.
Kurze Zusammenfassung der Ziele des Gesetzentwurfs
Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, Medienfreiheitsgesetz: Verbot der unfreiwilligen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien, Freiwilligkeit des Rundfunkbeitrags im Sinne bestehender Regelungen, Datenschutz gegenüber öffentlich-rechtlichen Medien, Übergangsregulierung; die vorstehenden Regulierungen gelten ab dem 01.01.2023.
Download des Gesetzentwurfs und der Unterschriftsformulare u.a. hier: https://stefan-raepple.de
http://bit.ly/GEZ-Gesetzentwurf
http://bit.ly/Formblatt-Einzelunterschrift
http://bit.ly/GEZ-Unterschriftenliste
http://bit.ly/FormHinweise